Die Diagnostik in der Schwangerschaftsvorsorge nach den Mutterschaftsrichtlininen zielt auf die Erkennung von Komplikationen, Fehlbildungen, Wachstumsverzögerungen, schwangerschaftsassoziierten Erkrankungen wie Schwangerschaftsdiabetes oder -bluthochdruck und die Vermeidung von Frühgeburtlichkeit ab.

Hierzu sind regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen – zunächst alle vier Wochen, ab der 30. Woche alle zwei Wochen – und drei sogenannte Screening-Ultraschalluntersuchungen vorgesehen. Zusätzlich erfolgen ein Vortest auf Schwangerschaftsdiabetes und CTG-Untersuchungen, um etwaige Gefahren vom Ungeborenen rechtzeitig abwenden zu können.

Über sinnvolle ergänzende Untersuchungen zur Verbesserung der Schwangerschaftsvorsorge im Sinne von Individuellen Gesundheiltsleistungen (IGeL) klären wir sie gerne auf.

Mit den Ultraschall-Screening-Untersuchungen soll festgestellt werden, ob der Schwangerschaftsverlauf unauffällig ist und sich das Baby normal entwickelt. 

Die erste Screening-Untersuchung findet zwischen der 9. und 12. Schwangerschaftswoche statt und dient zur Abschätzung des Schwangerschaftsalters bzw. des Geburtstermins und zur Feststellung einer Einlings- oder Mehrlingsschwangerschaft. Zwischen der 19. Und 22. Woche findet das 2. Screening statt, hier kann die Schwangere zwischen einer Basis-Untersuchung, bei der nur die Größe und das Gewicht des Babys beurteilt wird, und einer erweiterten Basis-Untersuchung, bei der auf Hinweise von Fehlbildungen geachtet wird, wählen. Das dritte Screening erfolgt zwischen der 29. und 32. Woche und zielt auf die Erkennung einer etwaigen Wachstumsverzögerung hin.

Den Herzschlag des Babys hören! Das ist für die werdende Mutter ein besonderer Moment, in dem sie sich ihrem Baby besonders nah fühlt. 

Mit der Cardio-Toko-Graphie (CTG) werden die Herztöne des Kindes und die Wehentätigkeit aufgezeichnet. Sie wird üblicherweise ab der 30. Schwangerschaftswoche im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge regelmäßig durchgeführt, bei Risikoschwangerschaften gegebenenfalls auch schon früher. Die CTG-Untersuchung soll Aufschluss über das Wohlbefinden des Kindes geben und helfen, etwaige Gefahrenzustände des Fetus rechtzeitig zu erkennen.

Mit Hilfe von Sensoren, die mit Gurten auf dem Bauch fixiert werden, werden durch Doppler-Technik die Herztöne kontinuierlich über ca. 20 – 30 Minuten aufgezeichnet und auf Papier gebracht. Das CTG ist eine völlig ungefährliche Untersuchung für das Baby.

Wir bieten im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge mit modernsten Ultraschallgeräten auch den 3D-/4D-Ultraschall an. Das Baby-Fernsehen, das heißt eine Untersuchung ohne medizinischen Grund, ist seit 2021 nicht mehr erlaubt. Dies liegt nicht daran, dass die Untersuchung gefährlich ist, sondern soll einer Kommerzialisierung vorbeugen. So haben auf dem freien Gesundheitsmarkt auch nichtmedizinische Unternehmen den profitablen 3D-/4D-Ultraschall angeboten. Potenzielle Risiken können durch solche Anwendungen ohne medizinischen Grund nicht ausgeschlossen werden.

Jedoch bietet die 3D-/ 4D-Ultraschalluntersuchung weit mehr als nur „Baby-Kino“. Zu diagnostischen Zwecken kann diese Untersuchung weiter eingesetzt werden und stellt zum Ausschluss von Fehlbildung, wie zum Beispiel Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalten, ein wichtiges Instrument dar.