Herzlichen Glückwunsch, Sie sind schwanger!

Wir freuen uns sehr, Sie durch diese besondere Zeit der Schwangerschaft zu begleiten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.

Zum Schutz des Kindes und der werdenden Mutter haben wir in Deutschland das Mutterschutzgesetz, dessen Richtlinien für Sie eine gute Betreuung während Ihrer Schwangerschaft vorsehen.

Die Schwangerschaftsvorsorge-Termine werden normalerweise bis zur 30. Woche alle vier Wochen und danach alle zwei Wochen durchgeführt. Diese Untersuchungen umfassen regelmäßige Urin-, Blut- und gynäkologische Untersuchungen sowie drei Ultraschall-Screeninguntersuchungen.

Da die wissenschaftlichen Erkenntnisse der Gesetzgebung vorauseilen, gibt es sinnvolle Zusatzuntersuchungen, die häufig nur von den privaten Versicherungen getragen werden, aber für alle Schwangeren nach der privaten Gebührenordnung als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) zugänglich sind.

Wir werden Sie gerne hierzu ausführlich beraten.

Humangenetische Beratung

Im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge sind genetische Beratungen vorgesehen im Rahmen der NIPT (Nicht Invasiver Pränatal Test) -Untersuchungen zur Bestimmung des fetalen Rhesusfaktors oder zum Ausschluss von Trisomien 13, 18 und 21.

Betreuung von Mehrlings- / & Risiko­schwangerschaften

Mehrlingsschwangerschaften und Risikoschwangerschaften benötigen eine engmaschigere bzw. intensivere Schwangerschaftsvorsorge. Wir betreuen Sie gerne! 

Diagnostik

Die Diagnostik in der Schwangerschaftsvorsorge nach den Mutterschaftsrichtlininen zielt auf die Erkennung von Komplikationen, Fehlbildungen, Wachstumsverzögerungen, schwangerschaftsassoziierten Erkrankungen wie Schwangerschaftsdiabetes oder -bluthochdruck und die Vermeidung von Frühgeburtlichkeit ab. 

Pränataldiagnostik

Als Pränataldiagnostik werden spezielle Untersuchungen zusammengefasst, die gezielt nach Hinweisen für fetale Fehlbildungen suchen.